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BICWELADE3HXXX

Hier finden Sie alle Infos im Überblick 

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Am Wochenende vom 18. bis 20. August 2023 wurden die Datenbestände beider Häuser zusammengeführt. Gerne geben wir Ihnen einen Überblick über etwaige Änderungen. 

Fragen und Antworten

Die wichtigsten Informationen rund um die technische Fusion

Kommt es für mich zu Einschränkungen am Umstellungswochenende?

Ja. Betroffen ist der Zeitraum Freitag, 18. August, ab 18:00 Uhr bis Sonntag, 20. August 2023. Es kommt zu Einschränkungen:

• an Geldautomaten

• beim Einkaufen mit Ihren Sparkassen-Cards

• beim Online-Banking und Online-Brokerage

• Die SB-Terminals und Kontoauszugsdrucker stehen nicht zur Verfügung

Wie kann ich an dem Wochenende bezahlen, wie erhalte ich Bargeld? Bitte versorgen Sie sich rechtzeitig vor dem 18. August mit ausreichend Bargeld für Einkauf und Freizeit an diesem Wochenende.
Ist das Online-Banking am Umstellungswochenende verfügbar und was ändert sich für mich? Nein. Von Freitag, 18. August, 18:00 Uhr bis zum 20. August steht Ihnen das Online-Banking nicht zur Verfügung. Nutzen können Sie das Online-Banking wieder ab dem 21. August unter www.spkvr.de. Die Zugangsdaten behalten mit nur wenigen Ausnahmen ihre Gültigkeit. Die betroffenen Kunden werden separat angeschrieben.
Ich bin in der Zeit vom 18. bis 20. August 2023 im Urlaub. Worauf muss ich achten? Bitte halten Sie im In- und Ausland über diesen Zeitraum ausreichend Bargeld in der entsprechenden Währung vor! Wenn Sie in dieser Zeit im Urlaub sind und eine Alternative zur Bezahlung mit der Sparkassen-Card benötigen, kann eine Kreditkarte die Lösung sein. Sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gern.
Ist die Sparkasse an dem Umstellungswochenende geöffnet? Nein. Bis Freitag, 18. August sind alle Geschäftsstellen in Hagen, Lüdenscheid, Herdecke, Halver, Schalksmühle und
Herscheid wie gewohnt geöffnet. Am Samstag, 19. August, und Sonntag, 20. August, ist keine Sparkasse im Geschäftsgebiet geöffnet!
Ich habe Konten in beiden Häusern. Muss ich etwas tun? Nein. Ihre Daten werden zusammengeführt. Alle Konten bleiben bestehen.
Bekomme ich eine neue Sparkassen-Card? Nur sehr wenige Kunden bekommen eine neue Sparkassen-Card. Diese werden gesondert angeschrieben. Alle anderen können ihre vorhandene Sparkassen-Card wie gewohnt nutzen.
Ist meine Kreditkarte weiterhin gültig? Alle Kreditkarten behalten ihre Gültigkeit und sind wie gewohnt nutzbar.
Was geschieht mit meinen Freistellungsaufträgen? Sollten Sie beiden Sparkassen Freistellungsaufträge erteilt haben, werden diese zusammengeführt und die Beträge addiert.
Lüdenscheider Kunden

Besondere Informationen für Kunden der ehemaligen Sparkasse Lüdenscheid

 

Wie lautet ab dem 21.08. die neue Bankleitzahl / BIC?

Bankleitzahl: 450 500 01
BIC: WELADE3HXXX

Warum bekomme ich eine neue IBAN und ab wann kann ich sie verwenden? Die IBAN enthält die Bankleitzahl und diese ändert sich. Ihre neue IBAN finden Sie nach der technischen Zusammenführung ab dem 21. Augustauf Ihrem Kontoauszug sowie im Online-Banking und ist ab dann nutzbar.
Muss ich meine Daueraufträge bzw. Gut- und  Lastschriften ändern?

Nein. Ihre Daueraufträge stellen wir automatisch und kostenlos auf Ihre neuen Kontodaten um. Ihren bestehenden Zahlungsverkehr werden wir wie gewohnt auf Ihrem Girokonto buchen.

Wie werden Einzugsermächtigungen und Abbuchungsaufträge geändert?

Zahlungen mit alter Kontonummer/Bankleitzahl bzw. alter IBAN/BIC werden automatisch auf die neue Bankverbindung weitergeleitet. Erteilte Einzugsermächtigungen und SEPA-Mandate bleiben weiterhin gültig.

Muss ich meine Bankverbindung auf Rechnungs- und Briefvordrucken ändern? Sie können Ihre Vordrucke aufbrauchen. Bei Neuauflage nach dem 20. August verwenden Sie bitte nur noch die neue IBAN (und für Zahlungseingänge aus dem Ausland den neuen BIC) sowie die neue Bezeichnung „Sparkasse an Volme und Ruhr“. Bitte stellen Sie die IBAN in Viererblocks mit Leerzeichen dar.

Ich nutze die Sparkassen-App.

Was muss ich dabei beachten?

Bei der App „Sparkasse“ werden alle Kunden mit der "alten" Bankleitzahl 458 500 05 automatisch beim Start der Sparkassen-App nach dem Fusionswochenende über einen Assistenten umgestellt. Sollte der Assistent nicht funktionieren, fügen Sie bitte über die Funktion"Finanzübersicht bearbeiten" / "Konten und Karten hinzufügen" die neue Bankleitzahl 450 500 01 ein und geben die bekannten Anmeldedaten ein.
Wichtig: Im Dialog des Fusionsassistenten wird die Eingabe der Online-Banking-PIN gefordert, auch wenn die Online-Banking-PIN in der S-App gespeichert ist. Wenn die PIN nicht bekannt ist, kann eine neue Online-Banking-PIN am GA angefordert werden.
S-Invest App Die S-Invest-App ist für Depots der Alt-Sparkasse Lüdenscheid neueinzurichten. Die bisherigen Zugangsdaten bleiben erhalten.

Ich nutze die S-pushTAN-App.

Was muss ich dabei beachten?

Die S-pushTAN-App steht Ihnen in der Regel ohne Neuinstallation zur Verfügung. Andernfalls fordern Sie bitte innerhalb der App über den Menüpunkt "Verbindungen" / "Verbindung hinzufügen" einen neuen Registrierungsbrief an.

Ich nutze für das Online-Banking ein Software-Produkt.

Was muss ich dabei beachten?

Wenn Sie eine Software nutzen, müssen die Zugangsdaten nach der Umstellung neu synchronisiert werden.

Hierzu wenden Sie sich bitte an den Kundensupport der Software.

Finanzplaner Der Finanzplaner in der Internetfiliale steht vom 18. bis zum 20. August nicht zur Verfügung.
Online-Banking Überweisungsaufträge mit Zweitsignatur/Doppelunterschrift müssen zwingend am Freitag, 18.08.2023 bis 19:00 Uhr übertragen werden. Eine Zweitsignatur ist für diese Aufträge danach nicht mehr möglich. Die Aufträge sind dann neu zu erfassen.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen unter 02331 206-0 oder 02351 152-0 sowie in unseren Geschäftsstellen zur Verfügung, gerne auch per E-Mail an kontakt@spkvr.de.

Das Business-Center erreichen Sie unter 02331 206-2222 oder per Mail über businesscenter@spkvr.de.

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